Gründung eines Taxiunternehmens
Wer ein Unternehmen als Taxi- oder Mietwagenunternehmer betreiben will benötigt hierzu die Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Dies ist in der Regel die untere Verkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde, in welcher der Taxenbetrieb errichtet wird. In Städten sind hier die Stadtverwaltung, das Amt für öffentliche Ordnung, und in Landkreisen die Landratsämter zuständig.
An die Erteilung einer Taxikonzession bzw. die Übertragung einer Taxikonzession sind mehrere Bedingungen geknüpft.
Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Taxen- oder Mietwagenunternehmens. Ansprechpartner ist die Industrie- und Handelskammer des Betriebssitzes bei der eine entsprechende Prüfung abgelegt werden muss. Das Prüfungszeugnis ist vorzulegen
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit durch ein Führungszeugnis, zu beantragen bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt. Hier sind Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Gewerbezentralregister sowie dem Verkehrszentralregister beizubringen. Weiterhin wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamt, der Berufsgenossenschaft und der Sozialversicherungsträger benötigt.
Für das erste Fahrzeug ist ein Eigenkapital von € 2.250,00, für jedes weitere Fahrzeug ein Eigenkapital von € 1.250,00 nachzuweisen.
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